Nach einem Todesfall in einer Mietwohnung ist zuerst eine praktische Frage zu klären: wer den Auftrag erteilt und wer Zugang zu den Räumen verschafft. Beauftragt werden wir von Angehörigen und von Vermietern. Unsere Arbeit umfasst die Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung. Wir kommen zum Einsatzort in Bahlingen am Kaiserstuhl.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Die behördliche Freigabe. Ist die Polizei im Haus, wird nichts angefasst, bis Polizei oder Staatsanwaltschaft die Wohnung freigeben. Erst danach beginnt unsere Arbeit.
- Warum Wischen nicht hilft. Wie weit Rückstände in das Material gegangen sind, lässt sich am Augenschein nicht ablesen. Sie ziehen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich. Eine Fläche sieht sauber aus, während der Untergrund darunter belastet ist. Wer darüber wischt, verteilt die Rückstände. Auch der Geruch endet erst, wenn die Quelle im Material entfernt ist. Beurteilen lässt sich das Ausmaß deshalb erst, wenn jemand die Räume gesehen hat.
- Was am Telefon geklärt wird. Hilfreich ist, was Sie über den Fundort wissen: welche Räume betroffen sind, ob eine Freigabe vorliegt und wer die Wohnung öffnen kann. Daraus ergibt sich, ob es um eine Tatortreinigung, um eine Wohnung nach einem Todesfall oder um eine Wohnungsauflösung geht.
- Die Besichtigung vor Ort. Jemand von uns sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Die Besichtigung kostet nichts. Wir fahren mit neutralen, unbeschrifteten Fahrzeugen vor.
- Angebot. Sie erhalten den Umfang der Arbeiten schriftlich. Erst nach Ihrer Zustimmung beginnen wir.
- Die Durchführung. Belastetes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Entsorgt wird erst, wenn die Freigabe dafür vorliegt.
Eine kurze Schilderung am Telefon genügt, um den nächsten Schritt festzulegen. Was darüber hinaus nötig ist, zeigt die Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.