Solange die Polizei einen Fundort noch nicht freigegeben hat, liegt die erste Entscheidung nicht bei den Angehörigen, sondern bei den Behörden. Danach entscheidet der Auftraggeber, und erst, wenn ihm ein Angebot vorliegt. Diese Seite beschreibt den Ablauf einer Tatortreinigung in Badbergen, ebenso den einer Leichenfundortreinigung, der Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und einer Wohnungsauflösung.
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Die Reihenfolge, in der es abläuft
- Freigabe abwarten. Ist die Polizei eingeschaltet, beginnt keine Reinigung, bevor der Ort freigegeben ist. Die Lage lässt sich vorher schon am Telefon aufnehmen.
- Warum Wischen nicht hilft. Bodenbeläge und Bauteile nehmen auf, was auf sie trifft. Fugen saugen sich voll, Holz zieht Flüssigkeit in die Faser, ein Teppichrücken hält sie fest, und Estrich gibt sie nach unten weiter. Eine Fläche sieht deshalb sauber aus, obwohl sie biologisch belastet ist. Feuchtes Wischen verteilt Rückstände auf eine größere Fläche, statt sie zu entfernen. Auch der Geruch sitzt im Material und endet, wenn die Quelle daraus entfernt ist.
- Das Vorgespräch. Hilfreich ist eine grobe Schilderung: welche Räume betroffen sind, welcher Bodenbelag liegt, ob die Freigabe vorliegt. Auf Wunsch werden die Arbeitszeiten so gelegt, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
- Die Besichtigung vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an, bevor etwas geplant wird. Das kostet nichts. Die Einsatzteams fahren mit neutralen Fahrzeugen vor.
- Das schriftliche Angebot. Der Umfang steht vorab schriftlich fest. Gearbeitet wird erst nach Zustimmung. Wie hoch der Aufwand ausfällt, hängt vom Zustand der Räume ab.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material wird herausgenommen und fachgerecht entsorgt. Die betroffenen Flächen werden desinfiziert, dafür kommen VAH-gelistete Präparate zum Einsatz. Je nach Fall endet es mit der Reinigung, oder die Wohnung wird vollständig aufgelöst.
Für das erste Gespräch genügt, was über den Zustand der Räume bekannt ist. Der Rest klärt sich bei der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.