Unsere Arbeit läuft ruhig ab. Im Haus bleibt sie unauffällig, und was in einer Wohnung vorgefallen ist, bleibt eine Sache zwischen Ihnen und uns. Wir reinigen Tatorte und Leichenfundorte, wir übernehmen die Wohnung nach einem Todesfall, und wir lösen Wohnungen auf. In Bad Wiessee beginnen wir, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Von Hand wird die betroffene Zone größer statt kleiner. Ein Tuch nimmt Rückstände auf und setzt sie an anderer Stelle wieder ab: einen Meter weiter, an der Fußleiste, an der eigenen Hand. Das Entscheidende sitzt ohnehin tiefer. Rückstände wandern in Fugen, in Holz, unter den Belag und in den Estrich. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein, das eine sagt über das andere nichts. Auch der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material steckt. Ist sie heraus, ist er weg. Bei einer Tatortreinigung und bei einer Leichenfundortreinigung nehmen wir kontaminiertes Material heraus, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Deshalb sehen wir uns die Lage vorher an, kostenlos. Danach erhalten Sie ein Angebot, und gearbeitet wird erst, wenn Sie zustimmen. Zum Abschluss bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und geben sie den Berechtigten. Das gilt bei der Reinigung ebenso wie bei einer Wohnungsauflösung. Sie sagen uns, worauf Sie besonders achten möchten.
Nein. Nötig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und uns den Zugang zur Wohnung ermöglicht. Viele Angehörige wohnen weit entfernt oder möchten die Räume nicht betreten.
Im ersten Gespräch genügt es, kurz zu schildern, was vorgefallen ist und um welche Räume es geht. Der Rest klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
