Eine Wohnung auszuräumen und eine Wohnung zu reinigen sind zwei verschiedene Arbeiten, die nach einem Todesfall leicht als eines gedacht werden. Hausrat herauszutragen ändert nichts an dem, was Böden und Bauteile aufgenommen haben. In Bad Liebenstein übernehmen wir beides: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die Wohnungsauflösung.
Materialien nehmen auf, was auf sie trifft. Fugen saugen sich voll, der Rücken eines Teppichs speichert, und durch Holz oder unversiegelten Estrich wandert Flüssigkeit nach unten, wohin kein Lappen reicht. Deshalb sagt eine Fläche, die sauber aussieht, nichts über ihren biologischen Zustand. Wischen von oben verteilt Rückstände, statt sie herauszuholen, und ein Geruch verschwindet dauerhaft erst, wenn die Quelle im Material weg ist. Wir tragen kontaminiertes Material ab, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
Vom Zustand der Räume und davon, wie weit etwas ins Material gegangen ist. Aus der Ferne lässt sich das nicht schätzen, deshalb sieht sich einer von uns die Räume vorher an, ohne dass dafür etwas berechnet wird. Danach steht der Umfang in einem schriftlichen Angebot, und gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
Das hängt vom einzelnen Fall ab und wird bei der Besichtigung geklärt. Zwei ähnlich große Wohnungen bedeuten unterschiedlich viel Arbeit, weil es auf die Böden und den Umfang der betroffenen Stellen ankommt. Eine Zahl vorab wäre nur geraten.
Wir kommen mit neutralen Fahrzeugen, an denen kein Firmenname steht. Von außen ist deshalb nicht zu sehen, welche Arbeit in dem Haus stattfindet.
Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke suchen wir heraus und übergeben sie den Berechtigten; entsorgt wird nur, was freigegeben ist. Für ein erstes Gespräch genügt eine kurze Schilderung der Lage, danach lässt sich ein Termin für die Besichtigung finden.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
