Nach einer fachgerechten Reinigung lässt sich eine Wohnung wieder vermieten oder verkaufen. Voraussetzung ist, dass Rückstände nicht nur von den Oberflächen verschwinden, sondern aus dem Material. Diese Seite beschreibt den Ablauf: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung in Bad Lauchstädt, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung.
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Wie ein Einsatz abläuft
- Zuerst die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, beginnt keine Arbeit, bevor Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
- Warum Wischen nicht hilft. Fugen, Holz, Teppichrücken und Estrich nehmen auf, was auf sie trifft. Was einmal im Material sitzt, bleibt dort, auch wenn die Oberfläche danach sauber aussieht. Der Anblick sagt nichts über den biologischen Zustand einer Fläche. Wischen verteilt Rückstände über den Boden, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch hängt an dieser Quelle im Material. Er verschwindet dauerhaft, sobald sie entfernt ist.
- Das Vorgespräch. Am Telefon genügt eine kurze Schilderung: um welche Räume es geht, was geschehen ist, ob eine Freigabe vorliegt und ob der Hausrat mit heraus soll. Auf Wunsch werden die Arbeitszeiten so gelegt, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
- Besichtigung. Jemand sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Die Besichtigung kostet nichts.
- Was im Angebot steht. Der Umfang wird schriftlich festgehalten, bevor irgendetwas beginnt: welche Flächen gereinigt, welche Räume geräumt und welche Gegenstände entsorgt werden. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Gearbeitet wird nach Ihrer Zustimmung.
- Ausführung. Die Einsatzteams fahren mit neutralen Fahrzeugen ohne Firmenbeschriftung vor. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung wird zusätzlich der gesamte Hausrat ausgeräumt, sodass die Wohnung anschließend leer und gereinigt übergeben werden kann.
Was in Ihrer Situation nötig ist, klärt sich im Gespräch und bei der Besichtigung. Bis dahin ist nichts entschieden und nichts beauftragt.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.