Zwei Dinge müssen geklärt sein, bevor in einer Wohnung überhaupt gereinigt werden kann: ob die Ermittler den Ort freigegeben haben und wer den Auftrag erteilt und uns hineinlässt. Ist das geklärt, ordnet sich der Rest von selbst. Wir übernehmen die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es so gewünscht ist, die vollständige Wohnungsauflösung in Bad Laer.
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So geht es weiter
- Zuerst die Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Ort befasst sind, bleibt alles unberührt. Erst nach der Freigabe lässt sich ein Termin planen.
- Nichts selbst putzen. Ein Bodenbelag hält Rückstände nicht auf. Was auf Laminat, Dielen oder Teppich gelangt, findet den Weg über Fugen und Stöße nach unten: in die Dämmschicht, in den Kleber, bis in den Estrich. Oben lässt sich die Fläche trocknen und aufwischen, sie sieht danach sauber aus, und darunter hat sich nichts verändert. Wie eine Fläche aussieht, sagt nichts über ihren biologischen Zustand. Ein Wischtuch verteilt Rückstände zusätzlich in Ritzen und Anschlussfugen. Auch der Geruch endet erst dann, wenn das belastete Material mit seiner Quelle heraus ist. Eigenes Putzen bringt an dieser Stelle also nichts.
- Was am Telefon geklärt wird. Nützlich ist eine kurze Schilderung: welche Räume betroffen sind, welcher Boden dort liegt, ob die Freigabe vorliegt und wer die Wohnung aufschließen kann.
- Besichtigung. Jemand sieht sich die Räume vorher an. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Was im Angebot steht. Sie erhalten den Umfang schriftlich, bevor jemand anfängt. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Später bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung samt Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
- Und dann wird gearbeitet. Belastetes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert, gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und geben sie den Berechtigten.
Wer nicht einschätzen kann, was in seinem Fall ansteht, klärt das im Gespräch. Vorbereiten muss dafür niemand etwas.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.