Damit in einer Wohnung nach einem Todesfall in Bad Königshofen i.Grabfeld gearbeitet werden kann, braucht es praktisch nur zwei Dinge: jemanden, der den Auftrag erteilt, und einen Zugang zu den Räumen. Beides muss nicht dieselbe Person sein. Die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung beginnen, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben; die Wohnungsauflösung schließt sich an, wenn sie gewünscht ist.
Weil der Geruch nicht in der Luft steht, sondern im Material sitzt. Nach dem Lüften wirkt ein Raum kurz unauffällig, und Stunden später ist der Geruch wieder da. Das ist der verlässlichste Hinweis darauf, dass Rückstände durch Fugen, Sockelleisten, Bodenbelag und bis in den Estrich gezogen sind. Eine Fläche kann dabei völlig unverdächtig aussehen, über ihren biologischen Zustand sagt der optische Eindruck nichts. Wischen an der Oberfläche verteilt die Kontamination eher, als dass es sie beseitigt. Deshalb wird belastetes Material entfernt und entsorgt, die betroffenen Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume und danach, wie weit die Rückstände ins Material gegangen sind. Vorher sieht sich das jemand vor Ort an, diese Besichtigung ist kostenlos. Danach liegt ein Angebot mit dem festgelegten Umfang vor, und gearbeitet wird erst, wenn Sie ihm zugestimmt haben.
Nein. Notwendig ist allein, dass der Auftrag erteilt wird und wir in die Wohnung kommen. Viele Angehörige betreten die Räume nie wieder, und das ist kein Hindernis für die Abwicklung. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass es im Haus zu keinen Begegnungen kommt.
Ja, dauerhaft. Der Geruch hat eine Quelle im Material, und mit dieser Quelle verschwindet er. Ist alles Belastete heraus und sind die Flächen behandelt, kehrt er nicht zurück.
Am Telefon genügt eine knappe Schilderung der Lage und der Räume. Daraus ergibt sich, wann die Besichtigung stattfinden kann.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
