Vermieter fragen zuerst, wann die Räume wieder nutzbar sind. Angehörige fragen, was mit dem Hausrat geschieht und ob der Geruch bleibt. Diese Seite beantwortet beides: Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, wir bereiten eine Wohnung nach einem Todesfall auf, und wir lösen die Wohnung vollständig auf, wenn sie geräumt übergeben werden soll.
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Schritt für Schritt
- Die behördliche Freigabe. Wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort noch bearbeiten, beginnt keine Reinigung. Erst nach der Freigabe darf gearbeitet werden.
- Warum die Oberfläche täuscht. Ein Bodenbelag ist kein dichter Abschluss. Unter Laminat, Teppich oder PVC liegen Fugen, Trittschalldämmung und Kleber, darunter der Estrich. Rückstände wandern durch diese Schichten nach unten und bleiben dort. Oben lässt sich die Fläche sauber wischen, ohne dass sich am Zustand unterhalb etwas ändert. Wischwasser trägt das Material zusätzlich in die Breite. Auch der Geruch entsteht nicht auf der Oberfläche, sondern in dem, was im Material sitzt. Ist diese Quelle heraus, ist der Geruch dauerhaft weg.
- Der Anruf. Hilfreich ist, was Sie über den Fundort wissen: welcher Raum betroffen ist, welcher Bodenaufbau vorliegt, ob die Behörden noch tätig sind und ob die Wohnung später leer übergeben wird.
- Besichtigung. Wir sehen uns die Räume vorher an. Die Besichtigung kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
- Angebot. Danach erhalten Sie schriftlich, was gemacht wird und was es kostet. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zustimmen.
- Und dann wird gearbeitet. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung wird der gesamte Hausrat geräumt. Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke suchen wir dabei heraus und geben sie an die Berechtigten. Zum Abschluss bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ein Telefonat genügt, um den ersten Schritt zu klären. Alles Weitere ergibt sich aus der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.