Nach einem Leichenfund beginnt unsere Arbeit, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben. Wir übernehmen die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, entfernen kontaminiertes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen. Auch die Wohnung nach einem Todesfall und eine anschließende Wohnungsauflösung gehören dazu. Nach Bad Grund kommen wir zum Einsatzort.
Weil der Geruch zurückkommt, sobald das Lüften aufhört. Er steht nicht in der Luft, sondern sitzt in dem Material, das ihn aufgenommen hat: in Fugen, in Holz, unter dem Bodenbelag, im Estrich. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch trotzdem belastet sein, ansehen lässt sich ihr das nicht. Wischen von oben verteilt die Rückstände über die Fläche, statt sie aus dem Material zu holen. Erst wenn die Quelle dort entfernt ist, verschwindet der Geruch und bleibt weg.
Vom Zustand der Räume und davon, wie weit die Kontamination in die Materialien gezogen ist. Deshalb sehen wir uns die Lage vorher an, diese Besichtigung kostet nichts. Danach liegt ein Angebot vor, gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Zum Abschluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben. Wie mit dem übrigen Hausrat verfahren wird, klären wir bei der Besichtigung, bevor jemand etwas anfasst.
Das hängt vom Einzelfall ab und lässt sich vorab nicht allgemein sagen. Wie weit die Reinigung reichen muss, zeigt sich bei der Besichtigung. Dort wird auch besprochen, ab wann die Wohnung wieder genutzt werden kann.
Wer unsicher ist, welche Arbeiten in seinem Fall überhaupt nötig sind, kann die Situation zunächst schildern. Alles Weitere ergibt sich aus dem, was in den Räumen tatsächlich vorgefunden wird.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
