Wer nach einem Todesfall schon an eine spätere Vermietung oder einen Verkauf denkt, sieht zuerst auf den Anblick der Räume. Ausschlaggebend ist aber, was in Böden und Bauteile gezogen ist. Diese Seite beschreibt, wie eine Leichenfundortreinigung abläuft, wie wir eine Wohnung nach einem Todesfall übernehmen und was zu einer Wohnungsauflösung gehört. Für Angehörige und für Eigentümer in Bad Düben ist der Weg derselbe.
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Die Reihenfolge, in der es abläuft
- Freigabe abwarten. Ist die Polizei eingeschaltet, bleibt der Ort unangetastet, bis Polizei oder Staatsanwaltschaft ihn freigegeben haben. Vorher beginnt keine Arbeit.
- Die Räume unberührt lassen. Fugen, Holz, Teppichrücken und Estrich nehmen auf, was auf sie trifft, und geben es von allein nicht wieder her. Deshalb kann eine Fläche sauber aussehen und im Material dennoch belastet sein; der Anblick sagt über den Zustand darunter nichts. Wischen bewegt Rückstände über die Fläche, statt sie herauszulösen. Auch der Geruch endet erst, wenn seine Quelle aus dem Material entfernt ist.
- Die erste Schilderung. Am Telefon ist hilfreich, was bereits bekannt ist: um welche Art von Räumen es geht, welche Flächen betroffen sind, ob die Polizei beteiligt war und wer den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglicht.
- Die Besichtigung vor Ort. Jemand von uns sieht sich die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Der Umfang wird festgehalten. Danach erhalten Sie ein Angebot, in dem die vorgesehenen Arbeiten aufgeführt sind. Erst mit Ihrer Zustimmung beginnt die Ausführung.
- Was dann geschieht. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Je nach Auftrag folgt die Tatortreinigung, die Übernahme der Wohnung oder deren vollständige Räumung. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
Wie viel Arbeit anfällt, richtet sich nach dem Zustand der Räume. Das lässt sich in einem Gespräch klären, bevor irgendetwas festgelegt ist.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.