Nach einem Todesfall in einer Wohnung geht es zuerst um die Räume. Wir reinigen Leichenfundorte in Bad Berneck i.Fichtelgebirge, übernehmen die Wohnung nach einem Todesfall und lösen Wohnungen auf. Belastetes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Begonnen wird, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Weil Wischen die betroffene Fläche eher vergrößert. Rückstände sitzen nicht nur oben auf. Sie ziehen in Teppich, Fugen, Holz und Estrich ein. Ein Tuch nimmt einen Teil auf und trägt ihn weiter, über Flächen, die vorher unberührt waren. Danach sieht der Boden sauber aus. Über den biologischen Zustand sagt das nichts. Auch der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material steckt. Wird sie entfernt, verschwindet er dauerhaft. Deshalb arbeiten wir am Material und nicht an der Oberfläche.
Zuerst sieht sich jemand die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts. Danach erhalten Sie ein Angebot mit dem Umfang der Arbeiten. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zustimmen. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Bei einer Wohnungsauflösung werden Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke gesichert und den Berechtigten übergeben. Entsorgt wird nichts, bevor die Freigabe dafür vorliegt.
Vom Anblick lässt sich das nicht ableiten. Ein Raum wirkt unauffällig, und unter dem Belag ist deutlich mehr betroffen. Was nötig ist, zeigt die Besichtigung vor Ort. Für Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung gilt derselbe Ablauf.
Das klären Sie mit Ihrer Versicherung. Von uns bekommen Sie eine Rechnung, in der die Positionen einzeln aufgeführt sind, dazu eine Dokumentation der Arbeiten. Diese Unterlagen können Sie dort einreichen.
Am Telefon genügt eine kurze Schilderung: was vorgefallen ist, um welche Räume es geht und wer den Auftrag erteilt. Alles Weitere wird bei der Besichtigung besprochen.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
