Nach einem Leichenfund bleibt in einer Wohnung Arbeit zurück, die mit Haushaltsreinigung nichts zu tun hat: Bodenbeläge, Fugen und Polster halten Rückstände fest, an die man mit Eimer und Reiniger nicht herankommt. Wir übernehmen Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung in Bad Bergzabern, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die anschließende Wohnungsauflösung.
Putzen erreicht die Oberfläche, nicht das Material darunter. Rückstände ziehen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und bis in den Estrich, und was dort sitzt, bleibt dort, auch wenn der Raum hinterher sauber aussieht. Wie eine Fläche aussieht, sagt über ihren biologischen Zustand nichts aus; feuchtes Wischen verteilt eine Kontamination eher, als dass es sie beseitigt. Der Geruch hält sich genauso lange, wie die Quelle im Material steckt, und ist mit ihr verschwunden. Deshalb entfernen wir belastetes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb sehen wir uns die Wohnung vorher an. Diese Besichtigung ist kostenlos. Sie erhalten danach ein Angebot, und gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Das lässt sich vorab nicht sagen, es hängt am Einzelfall. Welchen Umfang die Reinigung hat und wie viel bei einer Wohnungsauflösung zu räumen ist, zeigt erst der Blick in die Räume; wir sprechen es bei der Besichtigung mit Ihnen durch. Beim Räumen sichern wir Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke und geben sie den Berechtigten. Entsorgt wird nichts ohne vorliegende Freigabe.
Sie erhalten von uns eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der ausgeführten Arbeiten. Beides ist so aufgebaut, dass Sie es bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Wir beginnen, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben. Für die Besichtigung genügt, dass jemand den Auftrag erteilt und uns die Wohnung öffnet.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
