Nach einem Todesfall steht in der Wohnung noch alles so, wie es der Verstorbene hinterlassen hat. Was mit diesen Dingen geschieht, entscheiden die Angehörigen: Aussortiert und entsorgt wird nichts, bevor die Freigabe der Berechtigten vorliegt. Diese Seite beschreibt, wie eine Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und eine Wohnungsauflösung in Babenhausen ablaufen.
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Was nacheinander passiert
- Die behördliche Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft am Fundort arbeiten, betritt niemand von uns die Räume. Erst wenn die Behörden den Ort freigegeben haben, wird ein Termin vereinbart.
- Warum die Oberfläche täuscht. Wie weit eine Reinigung reichen muss, lässt sich mit bloßem Blick nicht feststellen. Rückstände ziehen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich, und eine sauber wirkende Fläche sagt nichts über ihren Zustand darunter. Wischen verteilt solche Rückstände, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material sitzt, und er verschwindet, sobald sie entfernt ist. Beurteilen lässt sich der Umfang deshalb erst, wenn jemand die Räume gesehen hat.
- Die erste Schilderung. Am Telefon genügt, was Sie wissen: um welche Räume es geht, ob die Polizei beteiligt war und wer Ansprechpartner ist. Lücken in der Schilderung sind kein Hindernis.
- Die Besichtigung vor Ort. Ein Mitarbeiter sieht sich die Räume an und stellt fest, was tatsächlich betroffen ist. Diese Besichtigung kostet nichts. Die Einsatzfahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung.
- Das schriftliche Angebot. Was gereinigt, ausgebaut oder geräumt wird, steht vor Arbeitsbeginn schriftlich fest. Erst nach Ihrer Zustimmung beginnt die Arbeit.
- Ausführung. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Je nach Fall bleibt es bei der Tatortreinigung des betroffenen Bereichs, oder die Wohnung wird darüber hinaus vollständig geräumt.
Für den Anfang reicht eine kurze Schilderung am Telefon. Alles Weitere ergibt sich aus der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.