Nach einem Leichenfund bestimmt die Polizei, wann der Fundort wieder betreten werden darf. Vorher arbeitet dort niemand, auch wir nicht. Danach stellt sich die praktische Frage: Wer erteilt den Auftrag, und wer verschafft uns Zugang zur Wohnung? Ab diesem Punkt übernehmen wir in Aying die Tatortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, sofern das gewünscht wird, die Wohnungsauflösung.
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Von der ersten Klärung bis zum Abschluss
- Freigabe abwarten. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume nicht freigegeben haben, bleibt alles unberührt. Diese Entscheidung liegt bei den Behörden, nicht beim Angehörigen und nicht bei uns.
- Warum die Oberfläche täuscht. Was zurückbleibt, sitzt selten nur dort, wo man es sieht. Rückstände wandern in Fugen, unter Bodenbeläge, in Holz und in den Estrich. Wer von Hand darüber wischt, trägt sie über die angrenzenden Flächen und macht die betroffene Zone damit größer statt kleiner. Ein Boden kann sauber aussehen und biologisch belastet sein. Auch der Geruch bleibt genau so lange bestehen, wie seine Quelle im Material steckt; mit dem Material verschwindet er.
- Das erste Telefonat. Hilfreich ist eine kurze Schilderung: um welche Räume es geht, ob die Freigabe vorliegt und wer aufschließen kann. Wer möchte, dass die Arbeitszeiten so gelegt werden, dass Begegnungen im Treppenhaus vermieden werden, sagt das an dieser Stelle.
- Besichtigung. Jemand von uns sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Für die Besichtigung entstehen keine Kosten.
- Das schriftliche Angebot. Der Umfang der Arbeiten steht schriftlich fest, bevor irgendetwas beginnt. Wie hoch der Aufwand ausfällt, richtet sich nach dem Zustand der Räume. Erst nach Zustimmung wird gearbeitet.
- Was dann geschieht. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Grundlage ist die Biostoffverordnung. Je nach Auftrag bleibt es bei der Leichenfundortreinigung, oder wir übernehmen anschließend die gesamte Wohnung und lösen sie auf.
Ein Gespräch, in dem die Lage geschildert wird, reicht als Anfang. Alles Weitere ergibt sich aus der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.