Nach einem Leichenfund reicht eine gewöhnliche Reinigung nicht aus, weil das, was entfernt werden muss, nicht auf der Oberfläche liegt, sondern unter ihr. Wir übernehmen in Au i.d.Hallertau die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, ebenso Wohnungen nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die anschließende Wohnungsauflösung. Begonnen wird, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Weil ein Boden kein Abschluss ist, sondern ein Aufbau aus mehreren Schichten. Über dem Estrich liegen Kleber, Dämmung oder Trittschall, darüber erst Laminat, Fliesen oder Teppich, und zwischen diesen Lagen gibt es Fugen, Nahtstellen und Schnittkanten. Flüssige Rückstände nehmen diesen Weg nach unten und sitzen dann in Material, das ein Wischtuch nie erreicht. Was oben sauber aussieht, sagt deshalb nichts darüber, in welchem Zustand die Schichten darunter sind, und feucht darüberzugehen verteilt Rückstände, statt sie zu entfernen. Auch ein Geruch hält sich nur so lange, wie seine Quelle im Material steckt: Wird das betroffene Material herausgenommen und fachgerecht entsorgt, geht er mit. Die verbleibenden Flächen desinfizieren wir mit VAH-gelisteten Präparaten.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume und danach, wie weit die Bausubstanz betroffen ist. Deshalb sehen wir uns die Wohnung vorher an, kostenlos. Danach bekommen Sie ein Angebot, und gearbeitet wird erst, wenn Sie ihm zustimmen.
Das hängt vom einzelnen Fall ab und lässt sich erst nach der Besichtigung beantworten. Wie viel Substanz betroffen ist, bestimmt den Umfang der Arbeiten, und diesen Umfang klären wir vor Ort mit Ihnen.
Auch das ergibt sich aus der Besichtigung, eine Zahl vorab wäre geraten. Bei diesem Termin wird ebenso besprochen, wann gearbeitet wird: Auf Wunsch legen wir die Zeiten so, dass Ihnen im Haus niemand begegnet. Unsere Fahrzeuge tragen keine Beschriftung.
Für ein erstes Gespräch genügt eine kurze Schilderung dessen, was geschehen ist und wie die Räume derzeit aussehen.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
