Nach einem Leichenfund fragen sich Angehörige zuerst, was sie in der Wohnung selbst anfassen können. Die Antwort fällt knapp aus: sehr wenig, und das aus fachlichen Gründen. Diese Seite beschreibt, wie eine Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und eine Wohnungsauflösung in Aspach ablaufen und wer wann entscheidet.
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Der Weg von der Freigabe bis zur fertigen Wohnung
- Warten auf die Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Fundort befasst sind, liegt die Entscheidung dort. Gearbeitet wird erst nach der behördlichen Freigabe.
- Die Räume unberührt lassen. Das Auge ist hier kein Maßstab. Ein Boden kann unauffällig wirken, während im Belag, in den Fugen und im Estrich darunter Rückstände sitzen. Wer mit Eimer und Reiniger darübergeht, verteilt sie eher, als dass er sie entfernt. Auch der Geruch sitzt nicht auf der Oberfläche: Er verschwindet dauerhaft, sobald die Quelle im Material beseitigt ist.
- Das Vorgespräch. Im Telefonat hilft alles, was den Umfang eingrenzt: welche Räume betroffen sind, ob die Freigabe vorliegt und wer den Auftrag erteilt. Ob es bei der Reinigung bleibt oder die Wohnung später aufgelöst wird, muss dann noch nicht feststehen.
- Die Besichtigung vor Ort. Vor jedem Auftrag sieht sich jemand die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Sie erhalten ein Angebot, in dem der Umfang schriftlich festgehalten ist. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Begonnen wird ausschließlich nach Ihrer Zustimmung.
- Ausführung. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung folgt die vollständige Räumung des Hausrats, damit die Wohnung übergeben werden kann. Zum Abschluss gehören eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die sich bei einer Versicherung einreichen lässt.
Ob am Ende eine Tatortreinigung genügt oder die gesamte Wohnung geräumt wird, zeigt sich bei der Besichtigung. Vorbereiten muss davor niemand etwas.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.