Wer eine Wohnung nach einem Todesfall betritt, will als Erstes aufräumen. Von allem, was dort zu tun ist, ist das Reinigen der belasteten Stellen der einzige Teil, den Angehörige besser jemand anderem überlassen. Diese Seite beschreibt Schritt für Schritt, wie eine Leichenfundortreinigung in Arnsdorf abläuft und wann eine Wohnungsauflösung dazugehört.
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Die Reihenfolge, in der es abläuft
- Warten auf die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, bestimmt sie, ab wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Vor dieser Freigabe beginnt niemand mit der Reinigung.
- Die Räume unberührt lassen. Wie weit Rückstände gegangen sind, lässt sich an der Oberfläche nicht erkennen. Ob Fugen, Dielen, Teppichkleber oder Estrich betroffen sind, beurteilt jemand erst vor Ort, wenn er die Beläge prüft. Eine Fläche kann sauber wirken und biologisch belastet sein. Wischen verteilt die Rückstände dabei weiter im Material, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch bleibt so lange, wie die Quelle im Boden sitzt; Duftmittel ändern daran nichts.
- Das Vorgespräch. Am Telefon zählt, was Sie wissen: um welchen Raum es geht, wie lange die Wohnung unbetreten war, ob die Polizei beteiligt war und wer den Auftrag erteilt und Zugang verschaffen kann.
- Wir sehen uns die Räume an. Die Besichtigung kostet nichts. Dabei zeigt sich, welche Beläge heraus müssen und wie groß der Aufwand wirklich ist. Wir fahren mit neutralen Fahrzeugen ohne Firmenschriftzug vor.
- Das schriftliche Angebot. Den Umfang bekommen Sie vorher schwarz auf weiß. Los geht es erst mit Ihrer Zustimmung. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Sie im Haus niemandem begegnen.
- Ausführung. Belastetes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung. Je nach Fall bleibt es bei der Tatortreinigung eines einzelnen Raumes, oder wir übernehmen die Wohnung nach dem Todesfall vollständig und lösen sie auf.
Was in Ihrem Fall nötig ist, ergibt sich aus dem Gespräch und dem Blick in die Räume. Die Besichtigung bleibt für Sie kostenfrei.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.