Angehörige fragen als Erstes, was mit den Sachen des Verstorbenen geschieht. Vermieter fragen, wann die Räume wieder nutzbar sind. Beide Anliegen laufen über dieselben drei Arbeiten: Leichenfundortreinigung beziehungsweise Tatortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und die vollständige Wohnungsauflösung. Diese Seite beschreibt, in welcher Reihenfolge das in Appen abläuft.
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Schritt für Schritt
- Freigabe abwarten. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft den Fundort nicht freigegeben haben, bleibt die Wohnung unberührt. Wir beginnen erst danach.
- Nicht selbst reinigen. Fugen, unversiegeltes Holz, der Rücken eines Teppichs und der Estrich unter dem Bodenbelag saugen auf, was auf sie trifft. Eine Fläche, die sauber aussieht, sagt darum nichts über ihren biologischen Zustand. Ein Wischtuch schiebt Rückstände über die Fläche, statt sie herauszuholen. Und der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material sitzt. Ist sie entfernt, bleibt er dauerhaft weg.
- Der Anruf. Hilfreich ist, wenn Sie schildern, welche Räume betroffen sind, welche Böden dort liegen, ob eine Freigabe vorliegt und ob nur gereinigt oder die Wohnung geleert werden soll. Wer Begegnungen im Haus vermeiden möchte, kann das ansprechen: Die Arbeitszeiten lassen sich darauf abstimmen.
- Die Besichtigung vor Ort. Jemand von uns sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Was im Angebot steht. Sie bekommen vorab schriftlich, welche Arbeiten vorgesehen sind und was sie kosten. Ohne Ihre Zustimmung fängt niemand an.
- Ausführung. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung leeren wir danach Raum für Raum, Hausrat eingeschlossen, bis die Wohnung an den Eigentümer oder die Verwaltung übergeben werden kann. Bleibt es bei der Reinigung, endet der Einsatz nach den betroffenen Bereichen.
Ob in Ihrem Fall gereinigt, die Wohnung übernommen oder ganz aufgelöst wird, lässt sich in einem kurzen Telefonat einordnen.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.