Unsere Teams fahren mit neutralen Fahrzeugen ohne Firmenbeschriftung vor, damit im Haus niemand erkennen kann, weshalb jemand kommt. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung, die Tatortreinigung und die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall, auf Wunsch mit anschließender Wohnungsauflösung. Zum Einsatzort in Anzing kommen wir, sobald er freigegeben ist.
Wie weit etwas in die Räume gegangen ist, lässt sich von außen nicht beurteilen. Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich nehmen Rückstände auf, ohne dass man ihnen das ansieht, und eine Fläche kann sauber wirken, während ihr biologischer Zustand ein anderer ist. Wischen verteilt solche Rückstände über die Oberfläche, statt sie aus dem Material zu holen. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material sitzt; ist sie entfernt, verschwindet er dauerhaft. Wie tief das im Einzelfall reicht, zeigt sich bei der Besichtigung, und danach richtet sich, was ersetzt und was gereinigt wird.
Der Aufwand hängt vom Zustand der Räume ab, deshalb steht am Anfang eine Besichtigung, für die nichts berechnet wird. Auf dieser Grundlage bekommen Sie ein Angebot mit dem festgelegten Umfang. Begonnen wird erst, wenn Sie dem zugestimmt haben.
Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür nicht vorliegt. Das gilt in einer Wohnung nach einem Todesfall genauso wie bei einer Wohnungsauflösung.
Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume noch nicht freigegeben haben, wird dort nicht gearbeitet; diese Freigabe warten wir ab. Danach sehen wir uns die Wohnung an und klären, was zu tun ist. Für ein erstes Gespräch genügt, was Sie wissen: um welche Räume es geht und was Ihnen bisher mitgeteilt wurde.
Der Weg dorthin führt über ein kurzes Telefonat, in dem sich der Besichtigungstermin abstimmen lässt.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
