Was eine Reinigung nach einem Leichenfund kostet, richtet sich nach dem Zustand der Räume: wie groß die betroffene Fläche ist, welche Materialien Rückstände aufgenommen haben und ob Bodenbelag und Estrich betroffen sind. Wir übernehmen Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, kümmern uns um die Wohnung nach einem Todesfall und lösen Wohnungen auf, auch in Annaburg.
Das Auge taugt hier nicht als Maßstab. Eine Fläche kann nach dem Abwischen sauber wirken und biologisch weiter belastet sein, weil Rückstände in Fugen, Holz, Bodenbelag und Estrich eingezogen sind. Wer nur über die Oberfläche wischt, trägt die Kontamination weiter, statt sie loszuwerden. Auch der Geruch sitzt in der Quelle im Material: er verschwindet dauerhaft, sobald das betroffene Material heraus ist. Wir entfernen es, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen mit VAH-gelisteten Präparaten.
Der Umfang ergibt sich aus dem Zustand der Räume, deshalb steht der Preis erst nach der Besichtigung fest. Diese Besichtigung ist kostenlos. Danach liegt Ihnen ein Angebot vor, und gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Zum Abschluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Das entscheidet der Einzelfall, und geklärt wird es bei der Besichtigung vor Ort. Bei einer Wohnungsauflösung fließt zusätzlich ein, wie viele Räume betroffen sind und was an Hausrat und Mobiliar entfernt und entsorgt werden muss. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Treppenhaus vermieden werden.
Sind Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Fundort befasst, beginnt die Arbeit erst nach deren Freigabe. Danach folgt die Besichtigung: wir sehen die Räume an, halten fest, welche Flächen und Materialien betroffen sind, und ob die Wohnungsauflösung mit zum Auftrag gehört. Aus dieser Aufnahme entsteht das Angebot.
Für den ersten Schritt genügt eine kurze Schilderung am Telefon: was passiert ist und um welche Räume es geht.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
