Sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben, kann die Reinigung beginnen. Wir übernehmen die Wohnung nach einem Todesfall, entfernen belastetes Material und entsorgen es fachgerecht. Dazu gehören die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, ebenso die Wohnungsauflösung, wenn die Räume danach leer übergeben werden sollen. Wir kommen zum Einsatzort, auch zu Wohnungen in Ankum.
Weil eine saubere Oberfläche nichts darüber sagt, was darunter liegt. Rückstände ziehen in Teppich, Laminat, Fugen, Holz und Estrich ein. Wird nur oben gearbeitet, bleibt alles zurück, was tiefer im Material sitzt. Ein Wischtuch verteilt es zusätzlich auf Flächen, die vorher nicht betroffen waren. Auch der Geruch bleibt dann, denn seine Quelle steckt im Material und nicht in der Luft. Wir nehmen betroffenes Material heraus und desinfizieren die Flächen darunter. Ist die Quelle entfernt, ist der Geruch dauerhaft weg.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume. Deshalb sehen wir uns die Wohnung zuerst an, und diese Besichtigung ist kostenlos. Danach bekommen Sie ein Angebot mit dem festgelegten Umfang. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zustimmen. Am Ende erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ist die Polizei eingeschaltet, warten wir die Freigabe ab. Vorher wird an einem Fundort nicht gearbeitet. Danach kommt jemand zur Besichtigung. Für das erste Gespräch genügt eine kurze Schilderung: um welche Räume es geht, was bekannt ist und wer Zugang zur Wohnung hat.
Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben. Was danach bleibt, wird geräumt und entsorgt.
In einem kurzen Gespräch lässt sich klären, ob eine Besichtigung sinnvoll ist. Alles Weitere wird vor Ort besprochen, bevor irgendetwas angefasst wird.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
