Für eine Reinigung nach einem Todesfall braucht es zwei Dinge: jemanden, der den Auftrag erteilt, und einen Zugang zur Wohnung. Danach richtet sich alles nach dem Zustand der Räume. Wir übernehmen Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, wir reinigen Wohnungen nach einem Todesfall und wir lösen Wohnungen in Andechs vollständig auf.
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Von der ersten Klärung bis zum Abschluss
- Warten auf die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, bestimmt sie, wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Bis dahin bleibt die Wohnung verschlossen, und wir fangen erst an, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
- Nicht selbst reinigen. Fugen, Holzdielen, Teppichrücken und Estrich nehmen auf, was auf sie trifft. Was von der Oberfläche verschwindet, sitzt darunter weiter im Material. Deshalb sagt eine sauber aussehende Fläche nichts darüber, wie es biologisch um sie steht. Wischen verteilt Rückstände über die Fläche, statt sie herauszuholen, und der Geruch hört erst auf, wenn die Quelle im Material entfernt ist. Eimer und Reiniger bringen an dieser Stelle nichts.
- Die erste Schilderung. Nützlich ist, welcher Raum betroffen ist, welche Böden verlegt sind und ob die Polizei beteiligt war. Mehr braucht es für eine erste Einordnung nicht.
- Ansehen, was zu tun ist. Vor jeder Zusage sieht sich jemand die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie erhalten vorab ein Angebot, in dem der Umfang schriftlich steht. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zustimmen.
- Die Durchführung. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen desinfizieren wir mit VAH-gelisteten Präparaten. Bei einer Wohnungsauflösung räumen wir zusätzlich den Hausrat Raum für Raum aus und entsorgen ihn geordnet. Ob es bei der Reinigung bleibt oder die ganze Wohnung geräumt wird, entscheiden Sie nach der Besichtigung.
Wer unsicher ist, welcher dieser Wege überhaupt passt, klärt das im Gespräch, bevor etwas beauftragt wird.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.