Nach einem Todesfall in einer Wohnung stellt sich früh eine praktische Frage: Wer erteilt den Auftrag, und wer kann den Zugang zu den Räumen ermöglichen. Wir arbeiten für denjenigen, der uns beauftragt, und kommen dafür nach An der Schmücke. Zu unserer Arbeit gehören die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung.
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So geht es weiter
- Die behördliche Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, bleibt der Ort unberührt, bis Polizei oder Staatsanwaltschaft ihn freigeben. Erst danach beginnt unsere Arbeit.
- Nicht selbst reinigen. Wie weit Rückstände gegangen sind, lässt sich mit bloßem Blick nicht feststellen. Sie ziehen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich ein. Eine Fläche kann sauber aussehen, während im Material darunter noch etwas sitzt. Wischen von oben verteilt die Rückstände, statt sie zu entfernen, und auch der Geruch endet erst, wenn die Quelle aus dem Material heraus ist. Was tatsächlich betroffen ist, zeigt sich bei der Besichtigung und nicht am Telefon.
- Das erste Telefonat. Hilfreich ist eine kurze Schilderung: um welche Räume es geht, was vorgefallen ist, ob der Ort bereits freigegeben wurde und wer Zugang hat. Mehr braucht es für den Anfang nicht.
- Die Besichtigung vor Ort. Jemand von uns sieht sich die Räume an und prüft, welche Bereiche betroffen sind und welcher Aufwand daraus folgt. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Das schriftliche Angebot. Danach steht der Umfang schriftlich fest. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Begonnen wird erst nach Ihrer Zustimmung.
- Ausführung. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Grundlage der Arbeiten ist die Biostoffverordnung. Je nach Fall bleibt es bei der Reinigung, oder es folgt die Übernahme beziehungsweise die Auflösung der Wohnung. Zum Schluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Der Weg beginnt mit einem Gespräch. Alles Weitere ergibt sich aus dem, was bei der Besichtigung zu sehen ist.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.