Nach einem Leichenfund arbeitet zuerst die Polizei. Gereinigt wird erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben. Danach kommen wir nach Ampfing: Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn gewünscht, die Wohnungsauflösung.
Weil das Eigentliche unter der Oberfläche liegt. Was zurückbleibt, zieht in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich. Eine Fläche sieht dann sauber aus und ist es biologisch nicht. Das Auge erkennt diesen Unterschied nicht. Wischen bewegt Rückstände weiter, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch hat dort seine Ursache. Solange die Quelle im Material sitzt, kommt er zurück. Wir nehmen belastetes Material heraus, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen. Mit der Quelle ist dann auch der Geruch dauerhaft weg. Bei einem Fundort gilt das genauso wie bei einem Tatort.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume. Wir sehen uns das vorher an, die Besichtigung kostet nichts. Danach erhalten Sie ein Angebot, in dem der Umfang der Arbeiten steht. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Die Unterlagen dafür bekommen Sie von uns. Das ist eine Rechnung, die jede Position einzeln ausweist, dazu eine Dokumentation der ausgeführten Arbeiten. Beides ist so aufgebaut, dass Sie es bei Ihrer Versicherung einreichen können. Über eine Erstattung entscheidet die Versicherung.
Ist die Polizei eingeschaltet, warten wir die Freigabe ab. Dann sehen wir uns die Räume an und sprechen durch, was zu tun ist. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben. Entsorgt wird nur, was freigegeben ist.
Für ein erstes Gespräch genügt, was Sie wissen: um welche Räume es geht und was bisher geschehen ist. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
