Nach einem Leichenfund geben zuerst Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume frei. Vorher arbeitet dort niemand, wir eingeschlossen. Danach liegt die Entscheidung beim Auftraggeber, was mit den Räumen geschieht: Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, die Reinigung der Wohnung nach einem Todesfall und, falls das ansteht, eine Wohnungsauflösung. Wir kommen dafür nach Am Ettersberg.
Das Auge ist hier kein verlässlicher Maßstab. Eine Fläche kann nach dem Abwischen sauber wirken und biologisch trotzdem belastet sein, weil Rückstände in Fugen, Holz, Bodenbelag und bis in den Estrich gezogen sind. Was oben aufgenommen wird, verteilt sich dabei breiter, statt zu verschwinden. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material steckt. Er ist dauerhaft weg, sobald das kontaminierte Material heraus ist. Wir entfernen es, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen mit VAH-gelisteten Präparaten.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb steht vor der Besichtigung keine Zahl fest. Die Besichtigung selbst ist kostenlos. Anschließend erhalten Sie ein Angebot, und die Arbeit beginnt erst nach Ihrer Zustimmung. Nach dem Einsatz bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung geklärt, sobald der Umfang übersehbar ist. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass es im Haus zu keinen Begegnungen kommt.
Nein. Nötig ist allein, dass jemand den Auftrag erteilt und den Zugang zur Wohnung ermöglicht. Ob Sie die Räume noch einmal betreten, bleibt Ihre Entscheidung.
Für eine erste Einschätzung genügt eine kurze Schilderung: was vorgefallen ist, in welchem Zustand die Räume sind und ob die Freigabe vorliegt. Alles Weitere ergibt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
