Damit ein Raum wieder bewohnt werden kann, muss das Material heraus, in das Rückstände eingezogen sind. Darum geht es bei einer Tatortreinigung und bei der Leichenfundortreinigung, ebenso bei der Wohnung nach einem Todesfall und bei einer anschließenden Wohnungsauflösung. Wir kommen nach Altmannstein, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
Der Geruch verrät es. Er lässt sich weglüften und steht nach einiger Zeit wieder im Raum, weil seine Ursache nicht in der Luft sitzt, sondern im Baustoff. Rückstände ziehen in Bodenbeläge, in Fugen, in Holz und bis in den Estrich. Eine Fläche kann sauber aussehen und dabei biologisch belastet sein; der Anblick und der tatsächliche Zustand haben wenig miteinander zu tun. Wischen bewegt solche Rückstände über die Fläche, statt sie herauszuholen. Wir entfernen deshalb kontaminiertes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen.
Der Aufwand richtet sich danach, wie weit die Räume betroffen sind. Deshalb sieht sich jemand von uns die Wohnung vorher an, kostenlos. Danach liegt ein Angebot vor, und gearbeitet wird erst, wenn Sie ihm zugestimmt haben. Zum Abschluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Das Ausmaß zeigt sich erst bei einer fachlichen Einschätzung vor Ort, weil das Entscheidende unter der Oberfläche liegt. Bei der Besichtigung klären wir auch, was erhalten bleibt: Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und geben sie an die Berechtigten weiter. Entsorgt wird nichts, bevor die Freigabe dafür vorliegt.
Ja. Der Geruch hängt an seiner Quelle im Material. Ist diese Quelle mit dem belasteten Material entfernt, verschwindet er mit ihr und kehrt nicht zurück. Ein Nachlüften braucht es dafür nicht.
Am Telefon genügt eine kurze Schilderung: um welche Räume es geht und ob der Ort schon freigegeben ist. Alles Weitere klärt die Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
