Ein einziges Gespräch setzt alles Weitere in Gang. Sie schildern, was geschehen ist, wir sehen uns die Räume an, und danach steht schriftlich fest, was gemacht wird. Wir übernehmen die Wohnung nach einem Todesfall, dazu Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung sowie die spätere Wohnungsauflösung; in Altlußheim beginnen die Arbeiten, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
Wischen bewegt Rückstände über die Oberfläche, statt sie herauszuholen. Eine Wohnung nach einem Todesfall wirkt nach dem Abtrocknen unauffällig, während in Fugen, unter dem Bodenbelag und im Estrich noch Kontamination sitzt. Was das Auge sauber nennt, sagt nichts über den biologischen Zustand einer Fläche. Wir nehmen betroffenes Material heraus und entsorgen es fachgerecht, die freigelegten Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Auch der Geruch hört damit auf, denn er hat seine Quelle im Material und verschwindet mit ihm.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb sehen wir uns diese vorab kostenlos an. Anschließend erhalten Sie ein Angebot, gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Zum Abschluss bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Nein. Es genügt, dass eine berechtigte Person den Auftrag erteilt und der Zugang zur Wohnung geklärt ist. Wer die Räume nicht wiedersehen möchte, muss das nicht. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
Das hängt vom Einzelfall ab, vom Ausmaß der Kontamination und davon, welches Material ersetzt werden muss. Bei der Besichtigung sehen wir, worum es geht, und sagen Ihnen, womit Sie rechnen können.
Für ein erstes Gespräch reichen die Adresse und eine kurze Schilderung der Lage. Alles Übrige ergibt sich bei der Besichtigung vor Beginn der Arbeiten.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
