Eine Wohnungsauflösung und eine Reinigung sind zwei getrennte Arbeiten. Beim Auflösen wird Hausrat sortiert und aus den Räumen gebracht, bei der Reinigung geht es um Bodenbelag, Fugen und Untergrund. Wir übernehmen in Altenstadt beides, ebenso die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, und klären vorab, was in einem Fall tatsächlich anfällt.
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Schritt für Schritt
- Zuerst die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, entscheidet sie, ab wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Vorher beginnt keine Arbeit. Den Auftrag erteilt uns die Person, die auch den Zugang zur Wohnung ermöglicht.
- Warum die Oberfläche täuscht. Nach dem Lüften wird der Geruch schwächer, und nach einigen Stunden steht er wieder im Raum. Das liegt nicht an der Luft, sondern am Material. Rückstände sind in Belag, Fugen, Holz und Estrich gezogen und geben von dort weiter ab. Ein Boden, der sauber aussieht, verrät nichts über seinen biologischen Zustand. Wischen verteilt einen Teil davon, statt ihn zu entfernen. Der Geruch bleibt erst dann weg, wenn die Quelle aus dem Material heraus ist.
- Das Vorgespräch. Nützlich sind am Telefon wenige Angaben: wer den Auftrag erteilt, wie die Wohnung aufgefunden wurde, ob Behörden beteiligt waren und ob nur gereinigt oder auch geräumt werden soll.
- Ansehen, was zu tun ist. Jemand von uns sieht sich die Räume vor Ort an. Diese Besichtigung kostet nichts und legt fest, welcher Umfang wirklich nötig ist.
- Angebot. Danach steht der Umfang schriftlich fest. Gearbeitet wird erst, wenn der Auftraggeber zugestimmt hat.
- Was dann geschieht. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Gehört eine Wohnungsauflösung dazu, räumen wir den Hausrat; Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür nicht vorliegt.
Ob bei Ihnen eine Reinigung, die Übernahme der Wohnung nach einem Todesfall oder die Auflösung im Vordergrund steht, lässt sich in einem kurzen Gespräch einordnen. Danach wird ein Termin für die Besichtigung abgestimmt.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.