Was in Fugen, Holzdielen oder Estrich eingezogen ist, bleibt im Material, bis es dort herausgeholt wird, unabhängig davon, wie trocken und unauffällig die Oberfläche darüber später aussieht. Deshalb ist die Tatortreinigung nach einem Leichenfund Arbeit an der Bausubstanz und keine Putzarbeit. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung in Altenmünster, reinigen Wohnungen nach einem Todesfall und lösen Wohnungen auf, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Die Materialien einer Wohnung nehmen auf, was auf sie trifft. Teppichrücken, Fugenmörtel, unbehandeltes Holz und Estrich sind saugfähig, und Rückstände wandern in Schichten hinein, die kein Lappen erreicht. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein; das eine sagt über das andere nichts. Wischen von oben löst Rückstände an und verteilt sie, statt sie zu entfernen. Auch der Geruch sitzt nicht in der Luft, sondern in der Quelle im Material: ist sie entfernt, bleibt er weg. Wir nehmen belastetes Material heraus, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen darunter.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, und das lässt sich nur vor Ort beurteilen. Die Besichtigung kostet nichts. Danach liegt Ihnen ein Angebot vor, und gearbeitet wird erst, wenn Sie zustimmen.
Das hängt vom Einzelfall ab, weil keine zwei Wohnungen gleich belastet sind. Wie viel Zeit die Arbeiten brauchen, klären wir bei der Besichtigung.
Unsere Teams kommen mit neutralen Fahrzeugen, an denen kein Firmenname steht. Bei einer Wohnungsauflösung sichern wir Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke und übergeben sie den Berechtigten; entsorgt wird nichts, solange die Freigabe fehlt.
Wer am Telefon schildert, was geschehen ist und wie die Räume aussehen, bekommt den nächsten Schritt schon dort eingeordnet. Alles Weitere zeigt die Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
