Nach einem Leichenfund gibt die Polizei die Räume erst frei, wenn ihre Arbeit dort beendet ist. Erst danach beginnt die Reinigung. Wir übernehmen dann die Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die Wohnungsauflösung in Altenbeken. Für die Tatortreinigung gilt derselbe Ablauf.
Weil das, was zurückbleibt, nicht oben auf dem Boden liegt. Rückstände ziehen in Bodenbeläge, in Fugen, in Holz und in den Estrich darunter ein. Wird nur die Oberfläche behandelt, sieht der Raum danach sauber aus. Im Material bleibt trotzdem alles. Wie sauber eine Fläche aussieht, sagt nichts über ihren biologischen Zustand. Wischen bewegt Rückstände von einer Stelle zur anderen, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch hat seine Ursache dort unten im Material. Er verschwindet, sobald diese Quelle heraus ist. Deshalb entfernen wir betroffenes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume. Wir sehen uns die Wohnung vorher an, diese Besichtigung kostet nichts. Danach erhalten Sie ein Angebot, in dem der Umfang schriftlich steht. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zustimmen. Nach dem Einsatz bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Das entscheidet der Einzelfall. Zwei Wohnungen nach einem Todesfall sind selten vergleichbar. Bei der Besichtigung sehen wir, was zu tun ist, und sagen Ihnen dann, womit Sie rechnen.
Nein. Nötig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und uns Zugang zur Wohnung verschafft. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Wer dabei sein möchte, kann dabei sein. Wer das nicht möchte, muss es nicht.
Für die Terminvereinbarung genügt eine kurze Schilderung: was vorgefallen ist und in welchem Zustand die Räume sind. Alles Weitere klären wir bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
