Was eine Reinigung nach einem Todesfall kostet, richtet sich nach dem Zustand der Räume: wie viele Flächen betroffen sind, welche Materialien Rückstände aufgenommen haben und ob nur gereinigt oder auch geräumt wird. Der Aufwand wird deshalb am Objekt bestimmt und vorab schriftlich festgehalten. Wir übernehmen in Altbach die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung.
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Wie ein Einsatz abläuft
- Zuerst die Freigabe. Wir beginnen, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben. Ist keine Behörde eingeschaltet, fällt dieser Schritt weg und es geht direkt weiter.
- Warum Wischen nicht hilft. Eine abgewischte Fläche sieht sauber aus. Was sich in Fugen, Bodenbelag, Holz und Estrich gezogen hat, bleibt darunter unberührt. Der optische Eindruck sagt also nichts über den biologischen Zustand des Materials. Wer die Oberfläche behandelt, verteilt Rückstände zudem eher in die Breite, als sie herauszuholen. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material sitzt. Mit deren Entfernung ist er dauerhaft fort.
- Das Vorgespräch. Am Telefon hilft uns, was Sie über die Lage wissen: um welche Art von Fundort es geht, wie lange die Wohnung unbewohnt war, wie groß sie ist und ob eine behördliche Freigabe vorliegt. Dazu klären wir, wer den Auftrag erteilt und wer uns Zugang zu den Räumen verschaffen kann.
- Wir sehen uns die Räume an. Die Besichtigung ist kostenlos. Unsere Teams fahren mit neutralen Fahrzeugen ohne Firmenbeschriftung vor, im Haus fällt also nichts auf.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Sie erhalten den Umfang der Arbeiten schriftlich. Erst wenn Sie zustimmen, beginnt etwas in der Wohnung.
- Die Arbeit selbst. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Bei einer Auflösung verlässt nichts die Wohnung, bevor Ihre Freigabe dafür vorliegt. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Treppenhaus ausbleiben.
Am Anfang steht ein kurzes Gespräch, in dem wir den Fall aufnehmen und einordnen, welche der drei Leistungen infrage kommt. Alles Weitere ergibt sich aus der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.