Bei einer Wohnungsauflösung entscheiden nicht wir, was aus dem Inhalt der Räume wird. Nichts verlässt die Wohnung, solange die Freigabe dafür nicht vorliegt. Diese Seite beschreibt der Reihe nach, wie eine Wohnungsauflösung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und eine Leichenfundortreinigung in Allmersbach im Tal ablaufen.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Warten auf die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, wird in den Räumen nicht gearbeitet, bevor sie oder die Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben hat. Bei einer Tatortreinigung ist das der erste Punkt, den wir am Telefon abfragen.
- Nichts selbst putzen. Ein Teppich, ein Laminat oder ein Vinylboden sieht nach dem Wischen sauber aus. Unter dem Belag liegt Kleber, darunter eine Dämmschicht, darunter der Estrich. Flüssigkeit findet ihren Weg durch Nähte und Fugen nach unten und bleibt dort, wo niemand sie sieht. Der Glanz an der Oberfläche sagt also nichts über den biologischen Zustand der Schichten darunter. Wischen verteilt Rückstände über die Fläche, statt sie herauszuholen, und ein Geruch bleibt so lange, wie die Quelle im Material steckt. Eigenes Putzen bringt an dieser Stelle nichts ein.
- Das Vorgespräch. Am Telefon genügt, was Sie wissen: um welche Räume es geht, welche Flächen betroffen sind, ob die Polizei beteiligt war und wer für die Wohnung zuständig ist. Alles Weitere sehen wir vor Ort.
- Besichtigung. Jemand sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung kostet nichts. Die Einsatzfahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung, im Haus lässt sich also nicht ablesen, wer dort vorfährt.
- Was im Angebot steht. Vor Arbeitsbeginn steht schriftlich fest, welche Räume bearbeitet werden und was dazugehört. Erst wenn Sie zustimmen, fängt jemand an.
- Die Durchführung. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Bei einer Auflösung werden die Räume geleert, wobei der Umfang der Entsorgung dem entspricht, was vorher freigegeben wurde.
Welcher dieser Schritte bei Ihnen gerade ansteht, lässt sich in einem kurzen Gespräch klären.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.