Ein Auftrag beginnt bei der Person, die den Zugang zu den Räumen ermöglicht und die Reinigung beauftragt. Solange die Ermittlungen laufen, liegt diese Entscheidung nicht bei ihr, sondern bei der Polizei. Wir übernehmen in Allendorf die Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es so gewünscht ist, die Wohnungsauflösung.
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So geht es weiter
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei am Ort, bleibt die Wohnung in ihrer Zuständigkeit. Erst nach der Freigabe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft darf dort gearbeitet werden. Ein Termin lässt sich vorher besprechen, mehr nicht.
- Warum die Oberfläche täuscht. Was auf einem Boden zu sehen ist, ist der kleinere Teil. Rückstände ziehen in Fugen, Dielen, Teppichkleber und Estrich; wird nur die Oberfläche abgewischt, bleiben sie dort. Ein Zimmer kann sauber wirken und biologisch belastet sein, denn das Auge sagt über den Zustand des Materials nichts aus. Wischen verteilt die Rückstände zusätzlich in die Fläche. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material sitzt, und er verschwindet mit ihr.
- Die erste Schilderung. Im Gespräch hilft es zu wissen, um welche Räume es geht, welche Böden verlegt sind, wie lange die Wohnung leer stand und ob die Freigabe vorliegt. Daraus ergibt sich, wie die Besichtigung vorbereitet wird.
- Ansehen, was zu tun ist. Vor jeder Zusage sieht sich jemand aus dem Team die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts. Die Fahrzeuge sind neutral und ohne Firmenbeschriftung.
- Was im Angebot steht. Danach steht schriftlich fest, welche Flächen bearbeitet werden und welches Material herauskommt. Begonnen wird erst, wenn der Auftraggeber zugestimmt hat. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume und wird vorher benannt.
- Und dann wird gearbeitet. Belastetes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Je nach Fall bleibt es bei der Tatortreinigung, oder wir übernehmen die gesamte Wohnung und lösen den Haushalt auf. Auf Wunsch werden die Arbeitszeiten so gelegt, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
Die Reihenfolge ist immer dieselbe: Freigabe, Gespräch, Besichtigung, Angebot, Arbeit. Am Anfang steht ein Telefonat, in dem der Fall in wenigen Sätzen geschildert wird.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.