Ein Fundort wird nicht sauber, weil jemand ihn wischt. Was an einem Leichenfundort zurückbleibt, sitzt unter dem Belag und nicht darauf. Wir übernehmen die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung in Albersdorf, dazu die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es so gewünscht ist, die Wohnungsauflösung.
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Wie ein Einsatz abläuft
- Warten auf die Freigabe. Sind Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet, bleibt der Ort unberührt, bis er freigegeben ist. Erst danach dürfen wir anfangen.
- Warum die Oberfläche täuscht. Ein Bodenbelag ist keine Sperre. Rückstände wandern durch Fugen und Nahtstellen weiter nach unten, in den Kleber, in die Dämmschicht, bis in den Estrich. Oben lässt sich das wegwischen, darunter bleibt es liegen. Feuchtes Nachwischen verteilt deshalb mehr, als es entfernt. Wie ein Boden aussieht, sagt über seinen biologischen Zustand nichts. Und der Geruch hört auf, sobald die Quelle im Material heraus ist.
- Was am Telefon geklärt wird. Hilfreich ist zu wissen, um welche Räume es geht, welche Flächen betroffen sind und ob die Freigabe vorliegt. Auch die Frage, ob Möbel und Hausrat mitgehen sollen, gehört dazu. Wer das gerade nicht sortieren kann, muss es nicht: die Fragen stellen wir.
- Ansehen, was zu tun ist. Jemand kommt vorbei und sieht sich die Räume an, kostenlos. Unsere Teams fahren mit neutralen Fahrzeugen ohne Firmenbeschriftung vor.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie erhalten vorab ein Angebot, in dem steht, was gereinigt, ausgebaut und entsorgt wird. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Ausführung. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die Flächen darunter werden desinfiziert. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür fehlt. Je nach Lage bleibt es bei der Reinigung, oder wir übernehmen die Wohnung vollständig bis zur Auflösung.
Im Gespräch lässt sich der Zustand der Räume schildern und der Ablauf durchgehen. Was danach passiert, entscheiden Sie.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.