Nach einem Leichenfund geht es zuerst um die Frage, wer den Auftrag erteilt und wer Zugang zu den Räumen verschafft. Danach steht der Weg fest: Leichenfundortreinigung, die Übernahme der Wohnung nach einem Todesfall und, wenn der Hausrat weg soll, die Wohnungsauflösung. Wir kommen dafür nach Albbruck, reinigen, entfernen belastetes Material und desinfizieren die betroffenen Flächen.
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So geht es weiter
- Warten auf die Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft am Fundort arbeiten, beginnt keine Reinigung. Erst nach der Freigabe darf jemand an die Flächen.
- Die Räume unberührt lassen. Rückstände bleiben nicht auf der Oberfläche, sie erreichen Fugen, Bodenbelag, Holz und Estrich. Wer mit Tuch und Eimer darüber geht, trägt sie in Bereiche, die vorher nicht betroffen waren, und was im Material sitzt, bleibt dort. Aus einer begrenzten Zone wird so eine größere. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein. Der Geruch endet erst, wenn die Quelle im Material entfernt ist.
- Der Anruf. Am Telefon hilft eine kurze Schilderung: um welche Räume es geht, ob eine Freigabe vorliegt, welche Flächen betroffen sind und ob auch der Hausrat geräumt werden soll.
- Ansehen, was zu tun ist. Die Besichtigung kostet nichts. Dabei zeigt sich der Aufwand, der sich nach dem Zustand der Räume richtet.
- Der Umfang wird festgehalten. Vor dem ersten Arbeitsschritt liegt ein schriftliches Angebot vor. Gearbeitet wird, sobald der Auftraggeber zugestimmt hat.
- Und dann wird gearbeitet. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung kommt die Räumung des gesamten Hausrats hinzu, Raum für Raum, bis die Wohnung leer ist. Zum Abschluss erhält der Auftraggeber eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die er bei seiner Versicherung einreichen kann.
Ob eine Tatortreinigung ansteht oder eine vollständige Auflösung, klärt das erste Gespräch.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.