Wenn eine Wohnung nach einem Todesfall aufgelöst werden soll, steht früh die Frage im Raum, was mit dem Hausrat und den persönlichen Dingen geschieht. Das wird nicht unterwegs entschieden, sondern vorher festgelegt. Diese Seite beschreibt, wie eine Wohnungsauflösung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und die Reinigung eines Fundorts in Ahorn ablaufen.
Kostenlose Beratung, jetzt anrufen.
So geht es weiter
- Zuerst die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, wird an den Räumen nichts verändert, solange Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort nicht freigegeben haben. Bis dahin ist keine Reinigung möglich.
- Warum Wischen nicht hilft. Haushaltsmittel lösen Staub und Fett von glatten Oberflächen. Dort endet ihre Reichweite. Nach einem Todesfall sitzen Rückstände in Fugen, in Holz, im Bodenbelag und im Estrich, also unterhalb der Fläche, die man sieht. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein. Wer oberflächlich nachwischt, verteilt eher, als er entfernt. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material bleibt. Ist sie heraus, ist er dauerhaft weg.
- Das erste Telefonat. Nützlich ist alles, was über die Räume bekannt ist: Art und Größe der Wohnung, welche Zimmer betroffen sind, ob die Polizei beteiligt war und ob nur gereinigt oder auch der Hausrat aufgelöst werden soll.
- Besichtigung. Jemand sieht sich die Räume vor Ort an, das kostet nichts. Die Einsatzfahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung.
- Das schriftliche Angebot. Vor Arbeitsbeginn steht der Umfang schriftlich fest, einschließlich der Frage, welche Räume geräumt und welche Gegenstände aus der Wohnung genommen werden. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung wird der Hausrat im vereinbarten Umfang ausgeräumt und die Wohnung leer übergeben. Die Arbeitszeiten lassen sich auf Wunsch so legen, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
Für Tatortreinigung, Leichenfundortreinigung und Auflösungen gilt derselbe Weg: Gespräch, Besichtigung, Angebot, dann die Arbeit. Das erste Gespräch verpflichtet zu nichts.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.