Zwischen dem Auffinden einer verstorbenen Person und dem ersten Handgriff in der Wohnung liegt ein formaler Zwischenraum, den kaum jemand kennt. Zuerst entscheidet die Polizei, ob ermittelt wird, und erst mit ihrer Freigabe darf jemand die Räume bearbeiten. Diese Seite beschreibt, was danach abläuft: bei einer Leichenfundortreinigung, bei der Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und bei einer Wohnungsauflösung in Ahnatal.
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Der Weg von der Freigabe bis zur fertigen Wohnung
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei eingeschaltet, liegt die Entscheidung über den Zugang bei ihr, später bei der Staatsanwaltschaft. Wir beginnen erst, wenn die Räume freigegeben sind.
- Die Räume unberührt lassen. Wer eine betroffene Stelle von Hand nachwischt, vergrößert sie. Das Wischwasser trägt Rückstände in angrenzende Bereiche, die vorher unbelastet waren. Im Material selbst ändert das nichts, denn Fugen, Bodenbeläge, Holz und Estrich haben längst aufgenommen, was in sie eingezogen ist. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet bleiben. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material sitzt, und verschwindet mit ihr.
- Das Vorgespräch. Am Telefon genügt eine knappe Schilderung: um welche Räume es geht, ob eine Freigabe vorliegt und wer den Auftrag erteilen kann. Daraus ergibt sich, was als Nächstes sinnvoll ist.
- Wir sehen uns die Räume an. Die Besichtigung kostet nichts. Erst vor Ort lässt sich beurteilen, wie weit die Belastung in Böden und Bauteile reicht. Danach richtet sich der Aufwand.
- Das schriftliche Angebot. Der Umfang steht schriftlich fest, bevor irgendetwas beginnt. Gearbeitet wird nach Ihrer Zustimmung.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen anschließend mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Je nach Fall folgt die Tatortreinigung, die Übernahme der Wohnung nach dem Todesfall oder deren vollständige Wohnungsauflösung. Zum Schluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die sich bei einer Versicherung einreichen lässt.
Welche dieser Schritte in Ihrem Fall überhaupt anfallen, klärt sich im ersten Gespräch, lange bevor jemand die Wohnung betritt.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.