Eine Wohnungsauflösung räumt Räume leer, eine Fachreinigung holt aus dem Material heraus, was dort eingezogen ist. Das sind zwei verschiedene Arbeiten, und nach einem Leichenfund steht die Reinigung am Anfang. Wir übernehmen in Affalterbach die Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und danach, wenn es gewünscht ist, die Wohnungsauflösung. Bei einer Tatortreinigung gilt derselbe Ablauf: gearbeitet wird, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
Nach einer Behandlung der Oberfläche bleibt der wesentliche Teil zurück. Rückstände halten sich nicht an der ersten Schicht auf: sie folgen den Fugen, sitzen im Kleber unter dem Belag, ziehen in unversiegeltes Holz und in den Estrich. Ein Wischtuch verteilt sie über die Fläche, statt sie herauszuholen. Deshalb bleibt der Geruch nach dem Putzen bestehen, denn seine Quelle liegt im Material und nicht oben darauf. Wir entfernen das kontaminierte Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen. Ist die Quelle heraus, verschwindet auch der Geruch dauerhaft.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, und deshalb sieht sich das vorher jemand an. Diese Besichtigung kostet nichts. Anschließend liegt Ihnen ein Angebot vor, und gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
Nein. Notwendig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglicht. Unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür nicht vorliegt.
Am Anblick nicht. Der Boden sieht sauber aus und sagt trotzdem nichts über den biologischen Zustand darunter. Blieb ein Mensch längere Zeit unentdeckt, ist mit Kontamination im Material zu rechnen, auch wenn oben kaum etwas davon zu sehen ist.
Für ein erstes Bild genügen wenige Angaben: welcher Raum betroffen ist, welcher Boden liegt, ob die behördliche Freigabe erteilt wurde. Alles Weitere klärt die Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
