Nach einem Todesfall in einer Mietwohnung ist zu Beginn manchmal unklar, wer den Auftrag für die Reinigung erteilt und wer die Räume aufschließt. Deshalb rufen bei uns sowohl Vermieter als auch Angehörige an. Wir führen Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung durch, übernehmen die Wohnung nach einem Todesfall und erledigen die Wohnungsauflösung in Adorf/Vogtl. Der Weg dorthin ist in allen drei Fällen derselbe.
Kostenlose Beratung, jetzt anrufen.
Was nacheinander passiert
- Die behördliche Freigabe. Ist die Polizei am Ort, bestimmt sie, wann die Wohnung wieder betreten werden darf. Vorher beginnt keine Arbeit.
- Warum Wischen nicht hilft. Haushaltsreiniger wirken auf der Oberfläche. Sie nehmen auf, was auf einem Boden liegt, und sie enden dort, wo etwas in Fugen, Holz, Bodenbelag und Estrich eingesickert ist. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein. Der Anblick sagt darüber nichts. Wischen bewegt Rückstände zudem in die Breite, statt sie herauszuholen. Auch ein Geruch bleibt, solange seine Quelle im Material steckt. Ist das Material entfernt, ist der Geruch dauerhaft weg.
- Die erste Schilderung. Am Telefon genügt, was bekannt ist: um welchen Raum es geht, wie er gefunden wurde, ob Behörden noch beteiligt sind und wer den Zugang ermöglichen kann. Daraus ergibt sich, was der Einsatz verlangt.
- Wir sehen uns die Räume an. Die Besichtigung findet vor Ort statt und kostet nichts. Unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung.
- Angebot. Nach der Besichtigung steht der Umfang schriftlich fest. Gearbeitet wird erst, wenn Sie ihm zugestimmt haben.
- Und dann wird gearbeitet. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Bei einer Auflösung kommt die Räumung des Hausrats hinzu. Entsorgt wird nichts, bevor die Freigabe dafür vorliegt.
Wer nicht sicher ist, ob sein Fall in dieses Feld gehört, kann das im Gespräch klären. Eine kurze Schilderung reicht, um den nächsten Schritt zu benennen.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.