Nach einem Leichenfund bleiben Rückstände zurück, die mit Haushaltsmitteln nicht zu beseitigen sind. Diese Seite erklärt, wie eine Leichenfundortreinigung abläuft, wenn in Adelebsen Räume betroffen sind, und wie es weitergeht, wenn eine Wohnung nach einem Todesfall übernommen oder geräumt werden soll. Die Tatortreinigung folgt einer festen Reihenfolge.
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Schritt für Schritt
- Die behördliche Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Ort befasst sind, wird dort nichts verändert. Erst nach ihrer Freigabe beginnt die Arbeit.
- Nicht selbst reinigen. Wie weit Rückstände gegangen sind, ist von außen nicht zu erkennen. Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich nehmen Flüssigkeit auf, ohne dass sich das an der Oberfläche zeigt. Wie eine Fläche aussieht, sagt also nichts darüber, in welchem biologischen Zustand sie ist. Wer oberflächlich wischt, verteilt die Rückstände, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch sitzt nicht im Raum, sondern in der Quelle im Material, und bleibt so lange bestehen, wie diese Quelle bleibt. Beurteilen lässt sich das Ausmaß erst, wenn jemand die Räume gesehen hat.
- Was am Telefon geklärt wird. Nützlich sind Angaben dazu, welcher Raum betroffen ist, wie groß die Fläche etwa ist, welche Böden verlegt sind und ob die Freigabe vorliegt. Wer Begegnungen im Haus vermeiden möchte, sagt das ebenfalls: die Arbeitszeiten werden dann entsprechend gelegt.
- Ansehen, was zu tun ist. Vor allem Weiteren wird der Zustand der Räume in Augenschein genommen. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Das schriftliche Angebot. Aus der Besichtigung ergibt sich der Umfang, und der steht schriftlich fest. Begonnen wird erst nach Ihrer Zustimmung.
- Ausführung. Kontaminiertes Material wird herausgenommen und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Grundlage der Arbeit ist die Biostoffverordnung. Je nach Fall bleibt es bei der Reinigung, oder es folgt die Übernahme der Wohnung nach dem Todesfall bis zur Wohnungsauflösung.
Für ein erstes Gespräch genügt eine kurze Schilderung dessen, was vorgefunden wurde. Alles Übrige klärt sich bei der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.