Vor der ersten Reinigung stehen zwei Klärungen: Die Behörden müssen den Fundort freigegeben haben, und es muss feststehen, wer den Auftrag erteilt. Erst danach beginnt die eigentliche Arbeit. Wir übernehmen die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung, auch in Aarbergen und der Umgebung.
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Wie ein Einsatz abläuft
- Zuerst die Freigabe. Ist Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet, bleibt der Ort in deren Zuständigkeit. Wir betreten die Räume, wenn die Freigabe erteilt ist. Auch entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür fehlt.
- Warum Wischen nicht hilft. Das Auge ist hier kein Maßstab. Eine Fläche kann sauber wirken und im Material dennoch belastet sein, denn Rückstände ziehen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich ein. Was oberflächlich abgewischt wird, verteilt sich dabei, statt zu verschwinden. Dasselbe gilt für den Geruch: Er hängt an der Quelle im Material und endet, wenn diese herausgenommen ist. Deshalb entscheidet nicht der Anblick über den Umfang der Arbeit, sondern der Zustand unter der Oberfläche.
- Der Anruf. Nützlich ist alles, was Sie über die Räume wissen: um welche Art von Wohnung oder Gebäude es geht, ob die Polizei beteiligt war, ob der Ort freigegeben ist und ob eine Reinigung ansteht oder auch die Auflösung des Haushalts. Offene Punkte ordnen wir im Gespräch ein.
- Der Termin vor Ort. Jemand von uns sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
- Angebot. Anschließend liegt der Umfang schriftlich vor. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung. Was ein Einsatz kostet, richtet sich nach dem Zustand der Räume und wird vorher besprochen.
- Ausführung. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Zum Schluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation des Einsatzes, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ob ein Fall als Reinigung eines Fundorts oder als Auflösung einer Wohnung zu behandeln ist, lässt sich in einem kurzen Telefonat einordnen. Alles Weitere ergibt sich dann aus dem Termin vor Ort.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.