Bevor in einer Wohnung gearbeitet werden kann, müssen zwei Dinge geklärt sein: ob die Ermittlungsbehörden den Ort freigegeben haben und was mit dem Inhalt der Räume geschehen soll. Diese Seite beschreibt den Weg ab diesem Punkt, für die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung ebenso wie für die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und für die Wohnungsauflösung in Doberlug-Kirchhain.
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Schritt für Schritt
- Warten auf die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, entscheidet sie, ab wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Vorher beginnt keine Reinigung.
- Nicht selbst reinigen. Ein Boden besteht aus mehreren Schichten. Oben liegt der Belag, darunter Kleber oder Dämmung, darunter der Estrich. Rückstände bleiben nicht oben liegen. Sie laufen an Fugen und Nahtstellen entlang nach unten und setzen sich im porösen Untergrund fest. Ein gewischter Boden sieht danach sauber aus, obwohl sich in der Schicht darunter nichts geändert hat. Wischwasser verteilt dabei mehr, als es aufnimmt. Auch der Geruch hat seine Quelle in diesen unteren Schichten. Er verschwindet dauerhaft, sobald das betroffene Material heraus ist.
- Der Anruf. Nützlich ist alles, was sich über die Lage sagen lässt: um welche Räume es geht, wie groß sie sind, ob die Freigabe vorliegt und was bereits bekannt ist. Daraus ergibt sich der Termin für den nächsten Schritt.
- Besichtigung. Jemand sieht sich die Räume vor Ort an. Das kostet nichts. Angefahren wird mit neutralen Fahrzeugen ohne Firmenbeschriftung.
- Was im Angebot steht. Nach der Besichtigung liegt schriftlich fest, welcher Umfang vorgesehen ist. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Gearbeitet wird erst, wenn dem Angebot zugestimmt wurde.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Steht eine Wohnungsauflösung an, wird der gesamte Hausrat aus den Räumen geholt. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür fehlt.
Ein kurzes Gespräch reicht, um den Fall einzuordnen. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung in den Räumen.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.