Nach einem Todesfall in der Wohnung tragen Angehörige rechtliche und praktische Verantwortung für die Räumung und Reinigung. Verstirbt ein Familienmitglied in den eigenen vier Wänden, entstehen Nachlassverbindlichkeiten, die aus dem Erbe beglichen werden müssen. Die professionelle Räumung und Reinigung der Wohnung gehört zu den ersten organisatorischen Aufgaben, die Erben bewältigen müssen.
Nach einem Todesfall stehen Angehörige oft vor der Frage: Wer übernimmt welche Kosten? Reinigungs- und Räumungskosten fallen unter die Nachlassverbindlichkeiten. Diese werden vor der Erbteilung aus dem Nachlass beglichen. Bei längerer Liegezeit oder Kontamination durch Körperflüssigkeiten ist eine professionelle Tatortreinigung nach BiostoffV und TRBA 250 zwingend erforderlich.
Erben müssen die Wohnung des Verstorbenen in vertragsgemäßem Zustand an den Vermieter zurückgeben. Dazu gehört die Räumung persönlicher Gegenstände und bei Bedarf eine fachgerechte Reinigung. Wurde der Verstorbene erst nach längerer Zeit in der Wohnung aufgefunden, können zusätzliche Sanierungsmaßnahmen notwendig werden. Sämtliche Kosten trägt die Erbengemeinschaft.
Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen übernehmen unter bestimmten Umständen die Kosten für professionelle Reinigungsarbeiten. Prüfen Sie vorhandene Versicherungsverträge und reichen Sie entsprechende Anträge ein. Wir stellen die erforderlichen Nachweise und Dokumentationen für Versicherungsansprüche bereit.
Längere Liegezeiten führen zu biologischen Abbauprozessen, die Böden, Wände und Mobiliar kontaminieren. Körperflüssigkeiten dringen in Parkett, Laminat oder Estrich ein und verursachen dauerhafte Geruchsbelastung. VAH-gelistete Desinfektionsmittel und RKI-konforme Verfahren sind für die sichere Dekontamination unerlässlich.
Ozonbehandlungen neutralisieren hartnäckige Gerüche in Textilien und porösen Materialien. Die Kosten beginnen ab 12 €/m² und variieren je nach Raumgröße und Kontaminationsgrad. Kontaminierte Gegenstände müssen als Sondermüll entsorgt werden, was zusätzliche Kosten von ca. 40 €/m³ verursacht.
Der Ablauf beginnt mit einer kostenlosen Besichtigung in Harburg, bei der wir den Sanierungsumfang bewerten. Anschließend erhalten Sie ein detailliertes Angebot mit allen anfallenden Kosten. Die eigentliche Reinigung erfolgt nach DIN-Normen mit VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln und Schutzausrüstung.
Persönliche Gegenstände werden vor Beginn der Arbeiten gesichtet und nach Ihren Wünschen behandelt. Wertgegenstände, Dokumente und Erinnerungsstücke bleiben unberührt, während kontaminierte Materialien fachgerecht entsorgt werden. Nach Abschluss erhalten Sie eine Freigabebescheinigung für die gereinigte Wohnung.
Tatortreinigungen beginnen bei 500 € für kleinere Räume ohne starke Kontamination. Arbeitskosten betragen ca. 40 €/h, während spezielle Entsorgungsmaßnahmen mit ca. 40 €/m³ berechnet werden. Die Gesamtkosten variieren je nach Wohnungsgröße und Sanierungsaufwand.
Transparente Kostenaufstellungen helfen bei der Nachlassabwicklung und Versicherungsabrechnung. Alle Leistungen werden einzeln ausgewiesen, sodass Sie jeden Posten nachvollziehen können. Vorab-Kostenvoranschläge vermeiden unerwartete Ausgaben während der Sanierung.
Kontaktieren Sie zunächst Polizei und Bestattungsunternehmen für die behördlichen Formalitäten. Anschließend sollten Sie professionelle Hilfe für Reinigung und Räumung organisieren. Wir übernehmen die belastenden Aufgaben und ermöglichen Ihnen, sich auf die Trauerbewältigung zu konzentrieren.
Rufen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005 an, um eine kostenlose Besichtigung zu vereinbaren. Wir bewerten den Sanierungsbedarf und erstellen ein konkretes Angebot für Ihre Situation.
Unter 0800 6003005 erreichen Sie unsere Disponenten — kostenlos, 24 Stunden am Tag. Schildern Sie den Umfang der Wohnungsauflösung für Angehörige in Harburg und wir erstellen ein unverbindliches Angebot. Alternativ über unser Online-Formular.
Ja, die Entsorgung kontaminierter Materialien ist in unserem Kostenvoranschlag für Harburg enthalten. Es entstehen keine versteckten Zusatzkosten.
Unsere Mitarbeiter verfügen über Sachkunde nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und werden regelmäßig geschult. Sie arbeiten mit professioneller Schutzausrüstung und nach den Richtlinien des Robert Koch-Instituts.
Ja, unsere Einsatzfahrzeuge sind grundsätzlich unbeschriftet. In Harburg und überall in Deutschland achten wir darauf, dass weder Fahrzeuge noch Mitarbeiter Rückschlüsse auf die Art des Auftrags zulassen.
Ja, bei Todesfällen übernimmt häufig die Hausratversicherung des Verstorbenen oder die Gebäudeversicherung des Eigentümers die Kosten. Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung und rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab.
Wir sind für Sie im Einsatz in Heimfeld · Eißendorf · Wilstorf · Gut Moor · Langenbek · Neuland · Marmstorf · Rönneburg · Klein Moor · Sinstorf · Moorburg · Wilhelmsburg · Beckedorf · Groß Moor · Meckelfeld · Ehestorf · Fleestedt · Woxdorf · Vahrendorf · Friesenwerdermoor · Wohnungsräumung Seevetal · Rosengarten · Wohnungsräumung Altona · Stelle · Wohnungsräumung Neu Wulmstorf
AST Deutschland Tatortreinigung
