Nach einem Leichenfund gibt es eine feste Reihenfolge, in der die Dinge ablaufen. Wer sie kennt, muss nichts improvisieren und vermeidet Eingriffe, die den Aufwand später vergrößern. Diese Seite beschreibt den Weg von der Freigabe durch die Behörden bis zur abgeschlossenen Reinigung: Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die Wohnungsauflösung. Zum Einsatzort in Wolfegg kommen wir.
Kostenlose Beratung, jetzt anrufen.
Der Ablauf in sechs Schritten
- Die behördliche Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Ort befasst sind, bleibt er unangetastet. Gearbeitet wird erst, wenn die Freigabe vorliegt.
- Die Räume unberührt lassen. Fugen, Holzdielen, Teppichrücken und Estrich nehmen auf, was auf sie trifft. Das Material zieht die Rückstände nach innen, und von oben ist davon nichts mehr zu erkennen. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein. Wischen verteilt Rückstände über die Fläche, es holt sie nicht aus dem Untergrund heraus. Auch der Geruch endet erst, wenn die Quelle im Material entfernt ist. Deshalb bringt eigenes Reinigen an dieser Stelle nichts.
- Was am Telefon geklärt wird. Nützlich ist, um welche Art von Räumen es geht, welche Böden verlegt sind und ob die Behörden den Ort schon freigegeben haben. Daraus ergibt sich, was ein Team mitbringt.
- Ansehen, was zu tun ist. Vor Beginn sieht sich jemand die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts. Dabei zeigt sich, wie weit die Kontamination reicht und welche Bauteile betroffen sind.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie erhalten vorab ein Angebot. Erst nach Ihrer Zustimmung beginnt die Arbeit. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume und wird im Gespräch geklärt.
- Und dann wird gearbeitet. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden anschließend mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben. Zum Abschluss gibt es eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die sich bei einer Versicherung einreichen lässt.
Für ein erstes Gespräch genügt eine kurze Schilderung der Lage. Alles Weitere ergibt sich aus der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.