Zwischen dem Auffinden einer verstorbenen Person und dem Beginn der Reinigung liegen Stationen, über die nicht die Angehörigen entscheiden. Sind Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet, bestimmen sie, wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Erst danach beginnt unser Teil: die Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und, falls gewünscht, die Wohnungsauflösung in Süsel.
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Von der ersten Klärung bis zum Abschluss
- Zuerst die Freigabe. Solange die Ermittlungsbehörden mit dem Fundort befasst sind, liegt die Entscheidung bei ihnen. Eine Tatortreinigung beginnt nach der Freigabe, nicht davor.
- Die Räume unberührt lassen. Wird nur die Oberfläche behandelt, bleibt das Eigentliche zurück. Rückstände ziehen in Fugen, Bodenbeläge, Holz und Estrich ein, und dort erreicht sie kein Lappen. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein; das Auge sagt darüber nichts. Wischen verteilt zudem, was es lösen soll. Auch der Geruch hört nicht an der Oberfläche auf: er verschwindet dauerhaft, sobald die Quelle im Material entfernt ist.
- Das erste Telefonat. Hilfreich ist eine knappe Schilderung: um welche Räume es geht, welche Böden verlegt sind, ob eine Behörde beteiligt war und ob die Wohnung gereinigt oder auch geräumt werden soll.
- Die Besichtigung vor Ort. Jemand von uns sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung ist kostenlos.
- Das schriftliche Angebot. Der Umfang steht schriftlich fest, bevor jemand anfängt, und richtet sich nach dem Zustand der Räume. Erst mit Ihrer Zustimmung beginnt die Arbeit.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Zum Schluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Wer nicht einordnen kann, an welcher Stelle dieser Reihenfolge er gerade steht, klärt das im Gespräch. Für eine erste Einschätzung genügt, was Sie bislang wissen.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.