Nach einem Todesfall in einer Wohnung gibt es Bereiche, die Angehörige nicht selbst anfassen müssen: Bodenbeläge, Textilien und alles, in das Rückstände eingezogen sind. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die anschließende Wohnungsauflösung in Sickte. Gearbeitet wird erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Wischen erreicht die Oberfläche, nicht das, was darunter liegt. Rückstände wandern in Fugen, in Holz, unter den Belag und in den Estrich. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet bleiben, das eine sagt über das andere nichts aus. Wer nur oben reinigt, verteilt Material zusätzlich in Bereiche, die vorher unberührt waren. Auch der Geruch sitzt nicht in der Luft, sondern in der Quelle im Material: Er verschwindet dauerhaft, sobald diese entfernt ist. Bei einer Tatortreinigung wird kontaminiertes Material entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb sehen wir uns die Wohnung vorher an. Diese Besichtigung ist kostenlos. Danach erhalten Sie ein Angebot mit dem festgelegten Umfang. Erst wenn Sie zustimmen, beginnt die Arbeit.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung besprochen, wenn Umfang und Zustand der Räume feststehen. Zur Wohnungsauflösung gehört mehr als das Räumen: Der Hausrat wird gesichtet, Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke werden herausgenommen und den Berechtigten übergeben. Entsorgt wird nichts, solange dafür keine Freigabe vorliegt.
Sie erhalten eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der ausgeführten Arbeiten. Diese Unterlagen können Sie bei Ihrer Versicherung einreichen. Über eine Erstattung entscheidet der Versicherer.
Für ein erstes Gespräch reicht eine grobe Schilderung: um welche Räume es geht, in welchem Zustand sie sind und ob eine Freigabe vorliegt. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
