Nach einem Leichenfund entscheidet der Zustand des Materials darüber, ob die Wohnung später wieder vermietet oder verkauft werden kann. Wir reinigen Fundorte in Sande, übernehmen die Wohnung nach einem Todesfall und lösen den Haushalt auf, wenn das gewünscht ist. Gearbeitet wird, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Das Auge ist hier kein Maßstab. Ein Boden kann sauber aussehen und trotzdem kontaminiert sein, weil Rückstände nicht auf der Oberfläche bleiben: sie wandern in Fugen, unter den Belag, in Holz und in den Estrich. Was dort sitzt, ist mit Eimer und Reiniger nicht erreichbar, und feuchtes Wischen verteilt es zusätzlich über die Fläche. Auch der Geruch hat seine Ursache im Material und nicht in der Luft. Er verschwindet mit der Quelle, dann aber dauerhaft. Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung setzen deshalb am Material an: betroffene Schichten kommen heraus und werden fachgerecht entsorgt, die freigelegten Flächen werden desinfiziert.
Vom Zustand der Räume und davon, wie weit die Kontamination reicht. Deshalb sieht sich vorher jemand die Wohnung an, kostenlos und ohne Verpflichtung. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot, und wir beginnen erst mit Ihrer Zustimmung. Zum Abschluss bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ja. Notwendig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und uns Zugang zu den Räumen verschafft. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Entsorgt wird etwas erst, wenn die Freigabe dafür vorliegt, auch bei einer vollständigen Wohnungsauflösung.
Das hängt vom einzelnen Objekt ab. Bei der Besichtigung wird sichtbar, welcher Umfang zusammenkommt, und daraus ergibt sich, was für Ihren Fall gilt.
Für eine erste Einordnung genügt, was Sie über die Wohnung und den Fundort wissen. Alles Weitere klärt sich, sobald der Umfang feststeht.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
