Für die Reinigung braucht es keine langen Abstimmungen: Notwendig ist, dass eine Person den Auftrag erteilt und uns Zugang zu den Räumen ermöglicht. Zu unserer Arbeit gehören die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung in Rülzheim, ebenso die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung. Begonnen wird, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
Was auf einer Fläche zu sehen ist, sagt nichts über ihren biologischen Zustand aus. Rückstände ziehen in Bodenbeläge, in Fugen, in Holz und bis in den Estrich. Wird nur die Oberfläche behandelt, bleibt die Kontamination im Material, und feuchtes Wischen trägt sie zusätzlich in Bereiche, die vorher unberührt waren. Bei einer Tatortreinigung wird deshalb belastetes Material aufgenommen und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden anschließend desinfiziert. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung.
Er richtet sich nach dem Zustand der Räume und dem Umfang dessen, was entfernt werden muss. Deshalb sieht sich vorher jemand die Situation an, und diese Besichtigung kostet nichts. Danach liegt ein Angebot vor, in dem der Umfang festgehalten ist. Gearbeitet wird erst, wenn Sie dem zugestimmt haben.
Nein. Es genügt, dass jemand den Auftrag erteilt und den Zugang zur Wohnung ermöglicht, etwa durch eine Schlüsselübergabe. Wer die Räume nicht betreten möchte, muss das nicht. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
Ja, weil er seinen Ursprung nicht in der Luft hat, sondern in dem, was in Boden, Fugen und Estrich gezogen ist. Solange diese Quelle im Material sitzt, kehrt der Geruch nach jedem Lüften zurück. Ist sie entfernt, verschwindet er mit ihr, und zwar endgültig.
Am Telefon genügt eine kurze Schilderung: um welche Räume es geht, was vorgefallen ist und ob der Ort freigegeben wurde. Alles Weitere wird bei der Besichtigung geklärt.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
