Ein Fundort lässt sich nicht behandeln wie eine normale Wohnung. Was oben weggewischt wird, ist selten das, was tatsächlich zurückbleibt. Diese Seite beschreibt, wie eine Leichenfundortreinigung in Otterberg abläuft, von der Freigabe bis zu den fertigen Räumen. Der gleiche Weg gilt, wenn eine Wohnung nach einem Todesfall übernommen oder eine Wohnungsauflösung nötig wird.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Zuerst die Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Ort befasst sind, bleibt alles unberührt. Erst wenn die Räume freigegeben sind, beginnt die Arbeit.
- Warum die Oberfläche täuscht. Ein Fußboden besteht aus mehreren Lagen. Unter Teppich, Laminat oder PVC liegen Kleber und Dämmung, darunter der Estrich. Flüssige Rückstände laufen durch jede Naht und jede Fuge nach unten, und der Estrich nimmt sie auf. Oben bleibt eine Fläche, die sauber aussieht und es nicht ist. Wischen trägt die Rückstände zusätzlich in die Breite, statt sie zu entfernen. Auch der Geruch steht nicht in der Luft, sondern sitzt in diesen unteren Schichten. Er ist weg, wenn das Material mit der Quelle heraus ist.
- Die erste Schilderung. Am Telefon zählt, was vorgefallen ist, welche Räume betroffen sind, welcher Bodenbelag liegt und ob die Freigabe vorliegt. Mehr braucht es für eine erste Einordnung nicht.
- Besichtigung. Jemand sieht sich die Räume vorher an. Diese Besichtigung ist kostenlos. Die Einsatzfahrzeuge tragen keine Beschriftung.
- Angebot. Danach steht schriftlich fest, welcher Umfang gemeint ist. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Grundlage ist die Biostoffverordnung. Auf Wunsch liegen die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
Ob Tatortreinigung, die Übernahme der Wohnung oder die vollständige Auflösung: Der Weg beginnt mit einem kurzen Gespräch, in dem Sie den Zustand der Räume schildern.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.