Angehörige stehen nach einem Leichenfund vor der Frage, ob sie selbst zu Eimer und Reiniger greifen sollen. Betroffen sind vor allem die Flächen, in die etwas eingedrungen ist. Dort hilft Putzen nicht weiter. Diese Seite beschreibt, wie eine Tatortreinigung in Niedernhall abläuft und wie es mit einer Wohnung nach einem Todesfall weitergeht, bis zur Wohnungsauflösung.
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Was nacheinander passiert
- Freigabe abwarten. Ist die Polizei eingeschaltet, beginnt keine Arbeit, bevor der Ort freigegeben ist. Diese Freigabe ist der Startpunkt für alles Weitere.
- Nichts selbst putzen. Fugen, Holzdielen, Teppichrücken und Estrich nehmen auf, was auf sie trifft. Was in diese Schichten gezogen ist, lässt sich von der Oberfläche her nicht erreichen. Ein Boden kann sauber aussehen und im Material belastet bleiben; das Auge gibt darüber keine Auskunft. Wischen verteilt Rückstände über die Fläche, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch hat seine Quelle im Material. Ist sie entfernt, bleibt er weg.
- Der Anruf. Nützlich sind drei Angaben: um welchen Raum es geht, welcher Bodenbelag verlegt ist und ob die Polizei beteiligt war. Für eine erste Einschätzung genügt das.
- Der Termin vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts. Die Einsatzfahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung, von außen ist nicht erkennbar, wer da ist.
- Das schriftliche Angebot. Vor Beginn steht der Umfang der Arbeiten schriftlich fest. Damit ist vorher klar, was gemacht wird und was nicht. Ausgeführt wird erst nach Ihrer Zustimmung.
- Ausführung. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Grundlage der Arbeit ist die Biostoffverordnung. Auf Wunsch liegen die Arbeitszeiten so, dass es im Haus zu keinen Begegnungen kommt.
Ob es bei der Leichenfundortreinigung eines Raumes bleibt oder der gesamte Haushalt aufgelöst wird, klärt sich beim Termin vor Ort. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.